Änderungen der Bifvo Schleswig-Holstein

Seit dem 01.08.2021 gelten die Änderungen in den Anlagen 1 und 3 in der Bifvo Schleswig-Holstein. Dies betrifft die Mindestmaße und Schonzeiten und die Winterschonzeit.

Besonders beachtenswert sind hier die geänderten Mindestmaße für den Aal (50cm) und den Wels (Kein Mindestmaß und keine Schonzeit mehr). Näheres findet ihr auf der Seite des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V. (http://lsfv-sh.de)

Aktuelle Informationen zu den Mindestmaßen und Schonzeiten unserer angrenzenden Bundesländer findet ihr auch auf unserer Webseite hier.

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