Die Schonzeit in der Fischerei bezeichnet die Zeit in der die Fische laichen (Laichzeit). Da diese von Fischart zu Fischart unterschiedlich ist, sind die Schonzeiten der verschiedenen Fischarten auch über das ganze Jahr verteilt.
Schonzeiten und Mindestmaße (sowie in einigen Bundesländern auch max. Maße, sogenannte Entnahmefenster) dienen dem Natur- und Artenschutz und sind in den jeweiligen Fischereirechten der Bundesländer geregelt. Da unser Angelverein Hausgewässer in vier verschiedenen Bundesländern beangelt, gelten auch 4 verschiedene Fischereirechte für die einzelnen Gewässer. Im folgenden findet ihr die Informationen der jeweiligen Anglerverbände / Behörden der Bundesländer verlinkt.
Schonzeiten und Mindestmaße dienen der Erhaltung und dem Schutz der Fischbestände und der Artenvielfalt. Deshalb hier nochmal der dringende Appell diese ernst zu nehmen und zu beachten. Damit auch künftige Generationen noch unserem Hobby in seiner ganzen Vielfalt nachgehen können.
Schleswig-Holstein
Landessportfischerverband Schleswig-Holstein
https://lsfv-sh.de/wp-content/uploads/2019/01/Mindestmass.pdf
Hamburg
Anglerverband Hamburg e.V.
https://anglerverband-hh.de/angeln-veranstaltungen/mindestmasse-schonzeiten
Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
https://www.laves.niedersachsen.de/download/42526/Binnenfischereiordnung.pdf
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
https://www.lallf.de/fischerei/fischereischutz/mindestmasseschonzeiten/