Aalfangverbot in Küstengewässern

Der Blinker berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über das Aalfangverbot im Meer und Brackwassergebieten. Was hat es damit auf sich?

Der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei hat am 13.12.2022 über den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung der Aalschonzeit entschieden. Für uns Freizeitangler wurde ein generelles Aalfangverbot in Meeres- und Brackwassergebieten erlassen. Dies gilt ab 2023. Das angeln auf Aal in Binnengewässern bleibt weiterhin erlaubt.

Hier nochmal die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Nr.174/2022 als Link zum nachlesen:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/174-fischereirat.html

Bildquelle: (jing.fm)